Die Konkursverwaltung hat auf Forderungsanmeldung hin eine Prozesssache so aufzunehmen wie sie sie bei der Gemeinschuldnerin vorfindet bzw. wie sie ggf. vom Gericht vermeldet wird. Je nach Prozessfortschritt sind die Folgen unterschiedlich:
Rechtskräftige Urteile
- Eintritt der Rechtskraft vor Konkurseröffnung über die Beklagte
- Urteil ist rechtsgenügender Forderungsbeweis
- Bindungswirkung für Konkursverwaltung
Bei Konkurseröffnung nicht rechtskräftige Urteile
- Hängiges Prozessverfahren vor Urteilsspruch
- Urteilsspruch mit laufender Rechtsmittelfrist
- Konkursverwaltung sollte Sistierungsbegehren nach SchKG 207 stellen
- Ohne Sistierungsbegehren tritt die Rechtskraft des Urteils unter eröffnetem Konkurs ein.
Weiterführende Informationen
Betreibungsrechtliche Urteile
- zB Rechtsöffnungsentscheid
- Keine Bindungswirkung für die Konkursverwaltung, da mit der Konkurseröffnung über die Gemeinschuldnerin das Betreibungsverfahren dahinfällt
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:VerzugszinsEinleitung zum VerzugszinsAutoren:BetreibungsrückzugEinleitung zu Betreibungsrückzug und Lösch...Autoren:Nachlassverfahren / Nachlassstun...Einleitung zum Nachlassverfahren / Nachlas...Autoren:SchKG-FeststellungsklageEinleitung zur SchKG-FeststellungsklageAutoren:SanierungsdarlehenEinleitung zum SanierungsdarlehenAutoren:Forderungseingabe / Forderungsan...Einleitung zur Forderungseingabe / Forderu...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht