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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Zedierte Forderungen eines Gläubigers

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nicht nur beim Schuldner, sondern auch beim Gläubiger können sich die Anspruchsverhältnisse verändern:

Vor Konkurseröffnung

  • Zulässigkeit
    • Massgeblichkeit des Vertrages, mit dem die Forderung begründet wurde
    • in der Regel keine Transaktionshindernisse
  • Rechtsgeschäft
    • Forderungsverkauf (Abtretung [Zession])
    • Notifikation des neuen Gläubigers beim Schuldner
  • Vgl. OR 164 ff.

Während des Konkursverfahrens

  • Zulässigkeit
    • Zessionar tritt anstelle des Zedenten, sofern und soweit die Forderung angemeldet und zugelassen ist
  • Anpassung Kollokationsplan
    • Vormerkung im Kollokationsplan durch Streichung des alten und Nachführung des neuen Gläubigers (eine Neuauflage des Kollokationsplans hiezu ist nicht erforderlich)
  • Vgl. BGE 78 II 273; ZR 1980, 251
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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