Beim Kapitalbetrag (Hauptforderung) wird konkursbedingt unterschieden in folgende Fälle:
Geldforderung
- Betrag der Grundforderung
- in Schweizerfranken
- Währungsumrechnung von Fremdwährungsguthaben
- zum Devisen-Kaufkurs
- per Datum Konkurseröffnung
- Währungsumrechnung von Fremdwährungsguthaben
Realerfüllungsanspruch
- Umwandlung in eine Geldforderung, gestützt auf SchKG 211, sofern und soweit die Konkursverwaltung nicht in den vorbestandenen Vertrag eintrat
- Eintritt nach SchKG 211 bewirkt eine vorab von der Konkursverwaltung zu erfüllende Massaschuld
- Vgl. Vertrag im Konkurs
Weiterführende Informationen
- ZOBL DIETER, Das Eintrittsrecht der Konkursmasse in synallagmatische Verträge und Vertragsfreiheit, in: Recht und Rechtsetzung, Festschrift für HANS ULRICH WALDER zum 65. Geburtstag, Zürich 1994, S. 533 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ForderungsanmeldungEinleitung zur ForderungsanmeldungAutoren:Nachlassverfahren / Nachlassstun...Einleitung zum Nachlassverfahren / Nachlas...Autoren:Teilzahlungen / RatenzahlungenÜberblick Teilzahlungen / RatenzahlungenAutoren:KonkursverwertungEinleitung: KonkursverwertungAutoren:EigenkapitalersatzEinleitung zum EigenkapitalersatzAutoren:BankengesprächEinleitung zum Bankengespräch
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht