- Rechtsmittel
- Betreibungsrechtliche Klage, aber trotzdem zivilrechtliche Streitigkeit
- Gestaltungsklage
- gutheissendes Urteil bewirkt Änderung des Kollokationsplans
- Berichtigung des Kollokationsplans durch die Verwaltung kommt nur deklaratorische Bedeutung zu [vgl. SchKG 250 Abs. 3]
- Limitierte materielle Rechtskraftwirkungen
- Beschränkung auf konkretes Betreibungs-, Konkurs- oder Nachlassverfahren
- Rechtskraftwirkung auch auf einen Mitgläubiger, dessen Forderungskollokation gestützt auf KOV 59 Abs. 2 ausgesetzt wurde und der nach Behandlung seiner Forderung die Kollokation eines zuvor „rechtskräftig“ zugelassenen Mitgläubigers anfechten will? (umstritten)
- Reflexwirkung des Kollokationsurteils auf externe materiell-rechtliche Verhältnisse
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