Bezüglich des Unternehmensverkaufs bzw. –kaufs sind folgende Begebenheiten zu beachten:
Form des Konkurrenzverbots
- Nicht arbeitsrechtliche Konkurrenzverbote können formfrei begründet werden, d.h.
- mündlich
- stillschweigend
- konkludent
- Es ist aber grundsätzlich die Schriftform zu empfehlen
- Zu beachten ist sodann die allf. Formbedürftigkeit bei einem integrierten Konkurrenzverbot
Stillschweigendes Konkurrenzverbot
- Vereinbarung eines Unternehmensverkaufs bewirkt die (stillschweigende) Vermutung einer Konkurrenzenthaltungspflicht, da ansonsten nachträglich der Unternehmenswert reduziert würde (= Leistungstreuepflicht); entsprechend ist die Unterlassungspflicht notwendiger Bestandteil des Leistungsaustausches
Ausdrückliches Konkurrenzverbot
- Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Beweisbarkeit sollten sich die Parteien in der Schriftform verpflichten
Inhalt
- Kaufsgeschäft
- Gegenleistung
- Kaufpreis
- Tilgung
- Weitere Bestimmungen
- Besitzesantritt
- Gewährleistung / ev. due diligence, je nach Geschäftsart
- Alles weitere gemäss
- Konkurrenzverbot
- Beschränkung nach Ort, Dauer und Gegenstand
- Örtliche Beschränkung
- Distanzen beachten
- Temporale Beschränkung
- Einschränkung je nach Unternehmen nicht gefordert
- Ein gesellschaftsrechtliches Konkurrenzverbot kann problemlos auf eine Dauer von 10 Jahre vereinbart werden
- Gegenständliche Beschränkung
- Branchen- oder Produktangabe je nach Unternehmen ausreichend
- Örtliche Beschränkung
- Kumulativer Anspruch auf Realerfüllung und Schadenersatz
- ev. kumulative Konventionalstrafe
- Weitere subjektiv wesentliche Punkte
- Entschädigung?
- Keine (aus Leistungstreuepflicht)
- Wenn Konkurrenzenthaltungspflicht weitergehend als Leistungstreuepflicht
- Verabredung einer Karenzentschädigung
- Beschränkung nach Ort, Dauer und Gegenstand
Weiterführende Informationen
Unternehmensverkauf