Bezüglich des Unternehmensverkaufs bzw. –kaufs sind folgende Begebenheiten zu beachten:
Form des Konkurrenzverbots
- Nicht arbeitsrechtliche Konkurrenzverbote können formfrei begründet werden, d.h.
- mündlich
- stillschweigend
- konkludent
- Es ist aber grundsätzlich die Schriftform zu empfehlen
- Zu beachten ist sodann die allf. Formbedürftigkeit bei einem integrierten Konkurrenzverbot
Stillschweigendes Konkurrenzverbot
- Vereinbarung eines Unternehmensverkaufs bewirkt die (stillschweigende) Vermutung einer Konkurrenzenthaltungspflicht, da ansonsten nachträglich der Unternehmenswert reduziert würde (= Leistungstreuepflicht); entsprechend ist die Unterlassungspflicht notwendiger Bestandteil des Leistungsaustausches
Ausdrückliches Konkurrenzverbot
- Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Beweisbarkeit sollten sich die Parteien in der Schriftform verpflichten
Inhalt
- Kaufsgeschäft
- Gegenleistung
- Kaufpreis
- Tilgung
- Weitere Bestimmungen
- Besitzesantritt
- Gewährleistung / ev. due diligence, je nach Geschäftsart
- Alles weitere gemäss
- Konkurrenzverbot
- Beschränkung nach Ort, Dauer und Gegenstand
- Örtliche Beschränkung
- Distanzen beachten
- Temporale Beschränkung
- Einschränkung je nach Unternehmen nicht gefordert
- Ein gesellschaftsrechtliches Konkurrenzverbot kann problemlos auf eine Dauer von 10 Jahre vereinbart werden
- Gegenständliche Beschränkung
- Branchen- oder Produktangabe je nach Unternehmen ausreichend
- Örtliche Beschränkung
- Kumulativer Anspruch auf Realerfüllung und Schadenersatz
- ev. kumulative Konventionalstrafe
- Weitere subjektiv wesentliche Punkte
- Entschädigung?
- Keine (aus Leistungstreuepflicht)
- Wenn Konkurrenzenthaltungspflicht weitergehend als Leistungstreuepflicht
- Verabredung einer Karenzentschädigung
- Beschränkung nach Ort, Dauer und Gegenstand
Weiterführende Informationen
Unternehmensverkauf
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.