Privat durchgeführte Sanierungsmassnahmen haben den entscheidenden Vorteil, dass keine Publizität entsteht. Aus Überlegungen des Reputationsschutzes und damit des Überlebens der Gesellschaft ist dies von entscheidender Bedeutung.
Ein Sanierungsplan lässt sich bspw. mit der Bank oder einem bedeutenden Gläubiger ausarbeiten und umsetzen, ohne dass die übrigen Gläubiger davon erfahren. Damit wird verhindert bspw., dass Lieferanten nur noch gegen Vorausinkasso liefern und stellt sicher, dass das Unternehmen weitergeführt werden kann.
Mittel der privaten Sanierung sind insbesondere der Rangrücktritt und die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital.
Hinweis:
Der Konkursaufschub und die Nachlassstundung bringen zwingend einen gewissen staatlichen Einfluss auf die Geschäftsführung und faktisch immer eine unerwünschte Publizität mit sich. Gerade diese beiden Umstände machen diese beiden Varianten der Sanierung wenig attraktiv.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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