Das Konkursinventar unterliegt kraft Erlass einer besonderen Schriftform:
- Schriftlichkeit
- Unterzeichnung
- Konkursit
- Richtigbefunds- und Vollständigkeitsbestätigung des Gemeinschuldners
- Konkursverwaltung
- am Ende jeder Vermögensarten-Gruppe durch die Konkursverwaltung
- Grundstücke
- Bewegliche Sachen
- Wertschriften, Guthaben und sonstige Ansprüche
- Barschaft
- Fruchtertrag
- auf der Umschlagbogen-Seite 4
- bei den amtlich vorgesehenen Textstellen
- am Ende jeder Vermögensarten-Gruppe durch die Konkursverwaltung
- Konkursit