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Konkursinventar

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Sachliche Erstreckung

Rechtsgebiet:
Konkursinventar
Stichworte:
Konkursinventar
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Konkursinventar werden Gegenstände nach folgender verzeichnet:

Gegenstände in Gewahrsam des Gemeinschuldners

Gegenstände, dessen Eigentum der Gemeinschuldner beansprucht

Dritteigentum

  • Leasinggegenstände des Leasinggebers
    • zB Auto
    • zB IT
  • Mietgegenstände des Vermieters
    • zB Kaffemaschine eines Kaffee-Anbieters
  • Gebrauchsleihegegenstände
    • zB Präsentationspanel eines Venture-Partners
  • Konsignationsfahrzeug bei konkursiter Autowerkstatt
    • zB Kundenfahrzeug, welches im Namen und auf Rechnung des Kunden verkauft werden soll
  • Reparaturgegenstände bei konkursiter Autowerkstatt
    • zB defektes Kundenfahrzeug
  • Uebersommerungs-Lager
    • Pelzmäntel
    • Winterpneus
  • Ueberwinterungs-Lager
    • Cabriolet-Fahrzeuge
    • Winterpneus

Gegenstände ausser Gewahrsam des Gemeinschuldners

Eigentum des Gemeinschuldners bei Dritten

  • zB vermietete Massagegenstände

Ansprüche auf Vertragserfüllung aus vor Konkurseröffnung zustande gekommenem Verpflichtungsgeschäft

Kauf

  • zB Immobilienkauf, mit Anzahlung

Miete / Pacht

  • zB noch nicht angetretenes Mietverhältnis, bei dem Gemeinschuldner aber bereits die Kaution leistete

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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