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Konkursinventar

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Strafrecht

Rechtsgebiet:
Konkursinventar
Stichworte:
Konkursinventar
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unter Strafandrohung stehen:

  • Missachtung der Präsenzpflicht des Konkursiten (StGB 323 Ziffer 5)
  • Missachtung der Auskunfts- und Herausgabepflicht
  • Missachtung des Schuldner des Konkursiten, sich binnen der Eingabefrist bei der Konkursverwaltung als solchen zu melden (SchKG 232 Abs. 2 Ziffer 3)
    • Ein solch verheimlichter Anspruch ist – nebst der Sanktion – bei nachträglichem Bekanntwerden ebenfalls ins Konkursinventar aufzunehmen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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