Eine Gesellschaft ist überschuldet, wenn der Wert der Aktiven geringer ist als das Fremdkapital. Bei Überschuldung einer Gesellschaft ist das oberste Geschäftsführungsorgan verpflichtet, die Bilanz beim Richter zu deponieren und damit eine Überschuldungsanzeige zu machen.
Wird trotz Überschuldung einer Gesellschaft keine Überschuldungsanzeige gemacht und die Gesellschaft weitergeführt, liegt eine Konkursverschleppung vor:
» Ursachen einer Konkursverschleppung
» Folgen der Konkursverschleppung
» Zivilrechtliche Verantwortlichkeit
» Strafrechtliche Verantwortlichkeit
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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