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Kredit-Versicherung

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Versicherungsantrag

Rechtsgebiet:
Kredit-Versicherung
Stichworte:
Kreditversicherung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlage jeden Versicherungsvertrags ist der vom Versicherungsnehmer auszufüllende Versicherungsantrag (VVG 1 Abs. 1).

Den Versicherungsnehmer trifft die Offenbarungspflicht, dem Kreditversicherer anzuzeigen:

  • alle ihm bei Abschluss der Kreditversicherung bekannten Tatsachen, die für die Kreditfähigkeits-Beurteilung des Kunden erheblich sind

Der Kreditversicherer prüft den Antrag des potentiellen Versicherungsnehmers.

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