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Leasingvertrag

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Sale-and-lease-back

Rechtsgebiet:
Leasingvertrag
Stichworte:
Leasing-Vertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Leasing,
    • bei dem steuerliche Vorteile genutzt werden
    • in dem der Eigentümer (anschliessend Leasingnehmer) dem Leasinggeber eine bewegliche oder unbewegliche Sache (Immobilie) dem Leasinggeber verkäuft (sale) und diese kraft Leasingvertrag gegen Entschädigung zur Nutzung überlassen erhält (lease back)

Zulässigkeit

  • Immobilien
    • Ja, wegen Registerpublizität (Eintragung des Leasinggebers als Grundeigentümer im Grundbuch)
    • gebräuchlich
  • Bewegliche Sachen
    • Nein, Unwirksamkeit (Verstoss gegen das Faustpfandprinzip von ZGB 717

Funktion

  • Verkäufer / Nutzer
    • Eigenmittelbeschaffung
  • Käufer / Nutzungsgeber
    • Investition / Kapitalanlage

Charakteristik

  • Verkauf mit Nutzungs- bzw. Gebrauchsabrede
  • Steuerliche Vorteile
    • Keine Bilanzierung der Leasingsache als Anlagevermögen
    • Steuerliche Absetzung der Leasingraten als Aufwand

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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