Grundsatzfrage
Die Einstiegsfrage ist:
- Sollen die Legal Controlling-Funktionen intern unternehmenseigenen Fachleuten oder an externe Rechtsanwälte übertragen werden?
Legal Controlling? – Wenn ja, wieviel?
Vor „Make or Buy“-Entscheid ergeben sich strategische, organisatorische und grundsätzliche Fragestellungen, nämlich, ob Legal Controlling und wenn ja, wieviel Legal Controlling in Eigenregie:
Unternehmensgrösse
- Das Legal Controlling-Departement und seine Personaldotierung sind abhängig von der Unternehmensgrösse und von ihrem Rechtsberatungsbedarf
- Nicht jede Unternehmung kann sich ein eigenes Legal Controlling halten
- Kleinbetriebe lagern ihre Rechtsfragen zu 100 % an externe Rechtsanwälte aus
- KMU halten sich das Legal Controlling als „One Man-Show“ und müssen bei Bedarfsschwankungen oder Litigation-Projekten relativ schnell externe Leistungen zukaufen
- Mittelgrosse und grosse Unternehmen führen ein Legal Controlling Abteilungsgrösse und der Leistungszukauf hat mehr strategische oder Konfliktbehebungsfunktionen etc.
Branchen-Kernkompetenz
- Soll das Unternehmen zumindest für alle Fragen, die sich aus der Zwecksetzung des Unternehmens resp. aus der Branchen- und Marktpräsenz ergeben, ein Legal Controlling vorhalten?
- Ohne Legal Controlling mit Unternehmens- und Branchenwissen muss das Unternehmen gewisse Zeitrisiken (Rekrutierungsverzögerung des externen Anwalts, ausser man mandatiere auf Zuruf) oder Aktualitäts- bzw. Unabhängigkeitsrisiken eingehen (Branchenwissen des externen Anwalts von früher oder aus Konkurrenzmandaten, die ihn in seiner Unabhängigkeit einschränken können); Ausnahme: der externe Anwalt kennt die Branche aus früheren Mandaten des Unternehmens selbst
SEP
- Die Konzentration der Unternehmen auf diejenigen Aktivitäten und Kompetenzen, die ihr über den Aufbau von Strategischen Erfolgspositionen (SEP) nachhaltige Wettbewerbsvorteile verschaffen, gilt auch für den Bereich des Managements von Recht
Delegation von Verantwortung
- Viele Legal Controller sehen unausgesprochen in der Vergabe des Mandates an einen externen Rechtsanwalt die Möglichkeit, nicht nur die Arbeit, sondern auch die Verantwortung nach aussen zu delegieren
Outsourcing-Umfang
- Für gewisse Grundfunktionen sollte das Unternehmen eine eigene Kompetenz zur Verfügung halten
- Die Frage von Make or Buy sollte sich nach der hier vertretenen Auffassung nur für die nicht zur Kernkompetenz des Unternehmens zählenden Legal Controlling-Funktionen ins Auge gefasst werden
Outsourcing-Konzepte
- Rechtsgebiete-Übertragung an externe Rechtsanwälte
- zB Übertragung der Patentregistrierungs- und Verwaltungstätigkeit zu alleinigen Betreuung
- Management Buyout der Mitarbeiter des Legal Controlling
- zB Übertragung einer kommerziell verselbständig-baren Litigation-Abteilung
- Farming Out / Farm out (eine Einzelsache zur Erledigung ausser Haus geben)
- zB Inkasso einer bestimmten Forderung mit Rechtswahl und unklarem Gerichtsstand o.ä.
Trend
- Der allgemeine Outsourcing-Trend hat auch das Legal Controlling ergriffen, stark abhängig von Einstellung und Führung des General Counsel im Unternehmen
- Vgl. die jeweiligen Führungsbericht der Legal Counsel in JUVE