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Lohn und Lohnforderungen

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Gesetzliche Grundlage

Rechtsgebiet:
Lohn und Lohnforderungen
Stichworte:
Lohn, Lohnforderungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzesbestimmungen

  • OR 319
  • OR 322 ff.

Weitere gesetzliche Grundlagen des Lohns:

Zwingender Charakter

Durch Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag darf von den folgenden Vorschriften weder zuungunsten des Arbeitgebers noch des Arbeitnehmers abgewichen werden (OR 361):

Artikel 321c: Absatz 1 (Überstundenarbeit)
Artikel 323: Absatz 4 (Vorschuss)
Artikel 323b: Absatz 2 (Verrechnung mit Gegenforderungen)
Artikel 325: Absatz 2 (Abtretung und Verpfändung von Lohnforderungen)
Artikel 329d: Absätze 2 und 3 (Ferienlohn)

Durch Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag darf von den folgenden Vorschriften zuungunsten des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden (OR 362):

Artikel 322a: Absätze 2 und 3 (Anteil am Geschäftsergebnis)
Artikel 322b: Absätze 1 und 2 (Entstehung des Provisionsanspruchs)
Artikel 322c: (Provisionsabrechnung)
Artikel 323b: Absatz 1 zweiter Satz (Lohnabrechnung)
Artikel 324: (Lohn bei Annahmeverzug des Arbeitgebers)

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