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Lohn und Lohnforderungen

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Provision

Rechtsgebiet:
Lohn und Lohnforderungen
Stichworte:
Lohn, Lohnforderungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vergütung, die sich nach dem einzelnen Geschäft richtet, welches der Arbeitnehmer

  • vermittelt hat (Vermittlungsprovision)
  • abgeschlossen hat (Abschlussprovision).

Zulässigkeit

Die Entlöhnung ausschliesslich auf Provisionsbasis ist zwar zulässig, muss aber zu einer angemessenen Entschädigung der geleisteten Arbeit führen (vgl. BGE 4A_8/2013).

Provisionsanspruch

Gemäss OR 322b Abs. 1 und 3 ist ein Provisionsanspruch unter folgenden Voraussetzungen gegeben:

  1. Provisionsabrede
  2. verbindlicher Geschäftsabschluss mit Kunden des Arbeitgebers
  3. Vertragsvollzug durch den Arbeitgeber
  4. Vertragsvollzug durch den Kunden des Arbeitgebers.

Provisionsentstehung:

  • Arbeitnehmer muss einen kausalen Beitrag an Geschäftsabschluss bzw. zur Geschäftsvermittlung geleistet haben (BGE 128 III 174)
  • Möglichkeit der Zusicherung einer Mindestprovision (BGE 129 III 118)
  • Die Voraussetzungen Ziff. 1 und 2 dürfen nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden.
    • Ziff. 1 und 2 lassen einen Provisionsanspruch resolutiv bedingt entstehen
    • Einseitig zwingende Voraussetzung (OR 362)
  • Die Voraussetzungen Ziff. 3 und 4 sind dispositiver Natur
    • Sind Ziff. 3 und 4 weder wegbedungen noch erfüllt
      1. Bei Nichterfüllung: kein Provisionsanspruch
    • Teilerfüllung: anteilsmässige Provisionenherabsetzung
  • Geschäfte mit Staffelerfüllung
    • zB Versicherungsverträge
    • zB Abzahlungsverträge
    • ratenweise Provisionsentstehung (OR 322b Abs. 2)
      1. mit Fälligkeit
      2. mit Leistung

Provisionsabrechnung

Gemäss OR 322c hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Provisionsabrechnung (einseitig zwingend/OR 362):

  • Recht auf eine schriftliche Abrechnung
  • Recht auf Auskunft und Einsicht

Besondere Anwendungsregeln

  • Analoge Anwendung der Regeln über den Akkordlohn (vgl. OR 326 und OR 326a)
  • Hauptanwendung: Handelsreisendenvertrag (OR 349a Abs. 1)
  • Fixum mit oder ohne Provision:
    • Schriftformerfordernis
    • Erfordernis eines angemessenenen Entgelts für die Arbeitnehmertätigkeit
      • Keine Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers bezüglich der Differenzen zwischen Akonto und Provisionsanspruch bei unangemessenem Entgelt; vgl. Urteil AG090018 vom 22.09.2009 und Urteil LA090019 vom 13.01.2010
    • vgl. OR 349a Abs. 2.

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