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Lohn und Lohnforderungen

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Lohnabtretung

Rechtsgebiet:
Lohn und Lohnforderungen
Stichworte:
Lohn, Lohnforderungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Abtretung und Verpfändung

  • künftiger Lohnforderungen ist nichtig (OR 325 Abs. 2)
    • Ausnahme:
      • Abtretung und Verpfändung künftiger Lohnforderungen zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten sind im Umfange ihrer Pfändbarkeit zulässig (OR 325 Abs. 1)
      • Festlegung des unpfändbaren Betrages gemäss SchKG 93 (Existenzminimum) durch das Betreibungsamt am Wohnsitz des Arbeitnehmers
  • fälliger Lohnforderungen ist demgegenüber zulässig.

Nicht zwingender Charakter von OR 325 Abs. 1

  • Abreden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffend Abtretungs- oder Verpfändungs-Verbot für künftige Lohnforderungen zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten sind zulässig
  • Schutzwirkung (vor sich selbst) gegenüber Dritten (OR 164 + ZGB 899 Abs. 1) wie zB
    • Kleinkreditgeber
    • Abzahlungsverkäufer
    • Anbietern von Finanzierungsleasing
    • Dritte

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