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Lohn und Lohnforderungen

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Truckverbot

Rechtsgebiet:
Lohn und Lohnforderungen
Stichworte:
Lohn, Lohnforderungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

Der Arbeitnehmer soll über seinen Geldlohn frei verfügen können, weshalb

  • Abreden über die Lohnverwendung im Interesse des Arbeitgebers nichtig sind;
  • er sich keine Warenverkäufe aufdrängen lassen muss

(vgl. OR 323b Abs. 3).

Für die Beurteilung von Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit kommt es immer auf die Ausgestaltung des konkreten Einzelfalles an.

Unzulässige Geschäfte

  • Warenlieferung erfüllungshalber (zahlungshalber)
    • Lohngläubiger erhält die Ware, durch deren Verwertung er sich für seine Forderung befriedigen soll; seine Forderung erlischt daher nicht schon mit der Hingabe, sondern erst mit der Verwertung des hingegebenen Gegenstandes und nur in dem Mass, wie die Verwertung dem Lohngläubiger Befriedigung verschafft hat
  • Warenlieferung erfüllungsstatt
    • Ware tritt anstelle des Geldes, mit befreiender Wirkung [ohne Abrechnung]
  • Warenkaufsverpflichtung (im Voraus)
  • Lohnstundung zur Arbeitsplatzerhaltung
  • Arbeitnehmerdarlehen aus dem Lohn

Zulässige Geschäfte

  • Mitarbeiterrabatte
  • Spontankauf aus freiem Willen des Arbeitnehmers
  • Mitarbeiterdarlehen an Pensionskasse

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