LAWINFO

Mieterausbau

QR Code

Mehrwertsteuer (MWST)

Erstellungsdatum:
24.06.2009
Aktualisiert:
14.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Mieter kann jedenfalls (sofern er die subjektiven Voraussetzungen der MWST-Pflicht erfüllt) den Vorsteuerabzug auf seinen Investitionen für den Mieterausbau geltend machen.

Wurde die Liegenschaft seitens des Vermieters freiwillig der MWST unterstellt (sog. Optierung gemäss MWSTG 26 lit. b) kann der Mieter auch auf dem Mietaufwand den Vorsteuerabzug vornehmen.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.