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Mieterausbau

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Wegnahmerecht des Mieters

Erstellungsdatum:
24.06.2009
Aktualisiert:
14.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätzlich findet OR 260a auf die Rohbaumiete analog Anwendung:

  • Mieterausbauten, welche Bestandteil der Mietsache geworden sind, da fest mit ihr verbunden, dürfen nicht weggenommen werden.
  • Mieterausbauten, welche lose mit der Mietsache verbunden sind, dürfen durch den Mieter mitgenommen resp. beseitigt werden.

Literatur

  • BLAISE CARRON, Le bail de locaux nus ou bruts  [Rohbaumiete], in 20e Séminaire sur le droit du bail, 2018, p. 141 n. 180
  • IRENE BIBER, Die Rohbaumiete, 2014, p. 134 s

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