LAWINFO

Mietvertragskündigung

QR Code

Spezialregeln bei Kündigungen durch den Vermieter (OR 271a)

Rechtsgebiet:
Mietvertragskündigung
Stichworte:
Mietvertragskündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rachekündigung

  • (OR 271a Abs. 1 lit. a)
  • Voraussetzungen
    • Anspruch aus dem Mietverhältnis
    • welcher der Mieter nach Treu und Glauben geltend macht
    • ist Ursache der Kündigung
  • Mieter trägt die Beweislast für die Voraussetzungen

Änderungskündigung

  • (OR 271a Abs. 1 lit. b)
  • Voraussetzungen
    • Vermieter will eine einseitige Vertragsänderung zu Lasten des Mieters oder eine Mietzinsanpassung durchsetzen
    • er kündigt aus diesem Grund das Mietverhältnis
  • Mieter trägt die Beweislast für die Voraussetzungen

Kündigung um den Mieter zum Erwerb der Wohnung zu veranlassen

  • (OR 271a Abs. 1 lit. c)
  • Voraussetzungen
    • Vermieter will den Mieter zum Erwerb der Wohnung veranlassen
    • hat keine anderen Kaufinteressenten als den Mieter
    • nur aus diesem Grund spricht er die Kündigung aus
  • Mieter trägt die Beweislast für die Voraussetzungen
  • in der Praxis keine Bedeutung

Kündigung während eines Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens

  • (OR 271a Abs. 1 lit. d)
  • Voraussetzungen
    • Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis
    • dieses darf nicht missbräuchlich eingeleitet worden sein
  • Ausnahmen
    • Gegenstand des Verfahrens ist eine Bagatelle
    • eine formnichtige oder formell fehlerhafte Kündigung darf wiederholt werden
    • folgende Kündigungen sind  trotzdem möglich:
      • wegen dringenden Eigenbedarfs des Vermieters für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte
      • wegen Zahlungsrückstand des Mieters gemäss OR 257d
      • wegen schwerer Verletzung der Sorgfalts- resp. Rücksichtnahmepflicht des Mieters gemäss OR 257f
      • durch den Erwerber einer Sache, sofern er dringenden Eigenbedarf geltend machen kann (OR 261)
      • aus wichtigen Gründen gemäss OR 266g
      • wegen Konkurs des Mieters gemäss OR 266h
  • Mieter trägt die Beweislast für die Voraussetzungen
  • Sperrfrist läuft bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens

Kündigung während der Kündigungssperrfrist

  • (OR 271a Abs. 1 lit. e)
  • Voraussetzungen
    • Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren im  Zusammenhang mit dem Mietverhältnis
    • das nicht missbräuchlich eingeleitet wurde
    • in dem der Vermieter:
      • erheblich unterlegen (d.h. mind. zu ca. 35 – 40 %) ist
      • seine Forderung resp. Klage ganz oder in erheblichem Umfang zurückgezogen hat
      • auf die Anrufung des Richters verzichtet hat
      • mit dem Mieter einen Vergleich abgeschlossen oder sich sonst wie geeinigt hat
    • noch nicht drei Jahre vorbei seit rechtskräftiger Erledigung des Schlichtungs- resp. Gerichtsverfahrens
  • Ausnahmen:
    • Gegenstand des Verfahrens ist eine Bagatelle
    • eine formnichtige oder formell fehlerhafte Kündigung darf wiederholt werden
    • Folgende Kündigungen sind  trotzdem möglich:
      • wegen dringenden Eigenbedarfs des Vermieters für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte
      • wegen Zahlungsrückstand des Mieters gemäss OR 257d
      • wegen schwerer Sorgfaltspflicht- resp. Rücksichtnahme¬pflichtverletzung des Mieters gemäss OR 257f
      • durch den Erwerber einer Sache, sofern er dringenden Eigenbedarf geltend machen kann (OR 261)
      • aus wichtigen Gründen gemäss OR 266g
      • wegen Konkurs des Mieters gemäss OR 266h
  • Mieter trägt die Beweislast für die Voraussetzungen

Kündigung nachdem sich der Mieter mit dem Vermieter aussergerichtlich geeinigt hat

  • (OR 271a Abs. 2)
  • Voraussetzungen
    • Einigung über einen geldwerten Anspruch mit gewisser Bedeutung (keine Bagatelle)
    • Anspruch war strittig (nicht der Fall, wenn der Vermieter sofort nachgibt)
    • Vermieter gibt ganz oder teilweise nach
    • Nachweis der Einigung mittels Schriftstück möglich
  • Ausnahmen analog zu OR 271a Abs. 1 lit. d und e
  • Mieter trägt die Beweislast für die Voraussetzungen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.