Keine Gesetzesdefinition
Für die Mitarbeiterbeteiligung besteht kein gesetzlicher Begriff, d.h. keine sog. Legaldefinition. Die Mitarbeiterbeteiligung ist eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis.
Mitarbeiterbeteiligung im weiteren Sinne
Jede Beteiligung des Mitarbeiters am Betriebsablauf:
- (immaterieller) Einfluss auf betrieblichen Entscheidungsprozess
- Informationsmöglichkeiten
- Anhörungsmöglichkeiten
- Mitwirkungsmöglichkeiten
- (materielle) Beteiligung am Unternehmen
- Geldwerter Vorteil für den Mitarbeiter
- Schuldrechtliche Mitarbeiterbeteiligung (vertraglich)
- Gesellschaftsrechtliche Mitarbeiterbeteiligung (Kapitalbeteiligung)
- Geldwerter Vorteil für den Mitarbeiter
Weiterführende Informationen
Mitarbeiterbeteiligung im engeren Sinne
Vertragliche, in der Regel dauerhafte Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Arbeit gebenden Unternehmens, durch Mitarbeiteraktien, Mitarbeiteroptionen o.ä.
Synonyme
- Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung
- Arbeitnehmer-Kapitalbeteiligung
in englisch:
- Employee stock ownership
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.