Im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung wird oft ein sog. Freiwilligkeitsvorbehalt vereinbart. Der Freiwilligkeitsvorbehalt bezweckt die Entstehung künftiger Rechtsansprüche des Arbeitnehmers aus bisherigen bzw. aktuellen Leistungen zu verhindern.
Ob und inwieweit bei Mitarbeiterbeteiligungen ein Freiwilligkeitsvorbehalt angebracht ist, muss anhand der konkreten Verhältnisse beurteilt werden. Bei Mitarbeiterbeteiligungen als Teil einer Gesamtvergütung rechnen viele Mitarbeiter damit, dass sie vorbehaltslos in den Genuss der Beteiligungsrechte bzw. –werte gelangen. Entscheidend ist, was der Arbeitgeber dem künftigen Arbeitnehmer in den Arbeitsvertrags-Verhandlungen angeboten hat.
Judikatur
- BGer 4A_603/2018 vom 28.06.2019 (IPO mit Performance Share Unit Zuteilung Freiwilligkeitsabrede auch für aufgeschobene PSU-Tranchen oder nur für künftige)
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Home-Office ArbeitEinleitung zur Home Office-Arbeit / Homeof...Autoren:13. MonatslohnEinleitung zum 13. MonatslohnAutoren:RachekündigungEinleitung zur RachekündigungAutoren:Lohn und LohnforderungenEinleitung zu Lohn / LohnforderungenAutoren:Betriebsbedingte KündigungEinleitung zur betriebsbedingten KündigungAutoren:VersetzungEinleitung zur Versetzung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht