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Mitarbeiterbeteiligungen

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Freiwilligkeitsvorbehalt

Rechtsgebiet:
Mitarbeiterbeteiligungen
Stichworte:
Mitarbeiterbeteiligungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung wird oft ein sog. Freiwilligkeitsvorbehalt vereinbart. Der Freiwilligkeitsvorbehalt bezweckt die Entstehung künftiger Rechtsansprüche des Arbeitnehmers aus bisherigen bzw. aktuellen Leistungen zu verhindern.

Ob und inwieweit bei Mitarbeiterbeteiligungen ein Freiwilligkeitsvorbehalt angebracht ist, muss anhand der konkreten Verhältnisse beurteilt werden. Bei Mitarbeiterbeteiligungen als Teil einer Gesamtvergütung rechnen viele Mitarbeiter damit, dass sie vorbehaltslos in den Genuss der Beteiligungsrechte bzw. –werte gelangen. Entscheidend ist, was der Arbeitgeber dem künftigen Arbeitnehmer in den Arbeitsvertrags-Verhandlungen angeboten hat.

Weiterführende Informationen

» Gratifikation und Freiwilligkeitsvorbehalt

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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