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Mitarbeiterbeteiligungen

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Kontrollrechte des Mitarbeiters

Rechtsgebiet:
Mitarbeiterbeteiligungen
Stichworte:
Mitarbeiterbeteiligungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Arbeitsrechtliche Kontrollrechte

Die Kontrollrechte des Mitarbeiters beurteilen sich nach der Qualifikation der Einräumung der Mitarbeiterbeteiligung:

  • Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung als Gratifikation
    • Keine Einsichtsrechte
    • Keine Auskunftsrechte
  • Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung als Anteil am Geschäftsergebnis
    • Kontrollrechte zur Überprüfung der Ansprüche [vgl. OR 322a Abs. 2 und OR 322c Abs. 2]
      • Einsichtsrechte
        • mit Einverständnis der Arbeitgeberin
          • Einsichtsrecht (persönlich oder durch Vertreter)
        • ohne Einverständnis des Arbeitgebers
          • Einsichtnahme durch gerichtlich bestellten Sachverständigen
      • Unterlagen
        • Abschrift von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
    • Individualbeurteilung

Gesellschaftsrechtliche Kontrollrechte

Bei Mitarbeiteraktien hat der Mitarbeiter die gleichen Einsichts- und Auskunftsrechte wie jeder andere Aktionär.

Das Aktienrecht vermittelt dem Aktionär durch die Mitwirkungsrechte verschiedene Informations- und Kontrollrechte; statt einer Wiederholung wird verwiesen auf:

Ein Unterschied macht für den Informationszugang, ob die Arbeitgeberin eine Publikumsgesellschaft ist oder nicht.

Weiterführende Informationen

Arbeitsrechtliche Kontrollrechte:

  • Kein Recht des Mitarbeiters auf Mitwirkung an der Geschäftsführung
    • zumindest nicht aus dem Mitarbeiterbeteiligungsanspruch heraus
  • Keine Betriebsführungspflicht im Interesse des Mitarbeiters
    • Kein Anspruch auf Unternehmensführung zur Maximierung der Gesamtvergütung
    • Kein Anspruch des Mitarbeiters auf
      • Schliessung verlustträchtiger Betriebsteile
      • Unterlassung finanziell heikle Geschäftsvorfälle

Gesellschaftsrechtliche Informations- und Kontrollrechte:

» Aktiengesellschaft: Aktionärsrechte

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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