Durch die Ausgabe von Partizipationsscheinen (PS) an Mitarbeiter erhalten diese in vermögensrechtlicher Hinsicht eine Kapitalbeteiligung an der Arbeitgeberin, jedoch ohne Stimmrecht; Partizipationsscheine gelten als sog. „stimmrechtslose Aktien“.
Dieses Beteiligungsrecht ist vor allem bei geschlossenen Aktionärsstrukturen und bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen gefragt.
Weiterführende Informationen
» Aktien und andere Beteiligungspapiere: Partizipationsschein
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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