Definition
= Recht des Arbeitnehmers, aufgrund seines Arbeitsverhältnisses während oder nach Ablauf einer bestimmten Frist bzw. an einem bestimmten Datum – eine definierte Anzahl Aktien der Arbeitgeberin (oder Muttergesellschaft [Holding]) zu einem im Voraus fixierten (Vorzugs-)Preis zu erwerben und zu veräussern, als Teil der Gesamtvergütung.
Im Unterschied zu den Mitarbeiteraktien erwirbt der Arbeitnehmer nicht eine Beteiligung an der Arbeitgeberin, sondern lediglich, aber immerhin ein Kaufsrecht; die Kapitalbeteiligung folgt erst mit der Ausübung des Optionsrechts. Die Arbeitgeberin garantiert dem Arbeitnehmer so, während einer im Voraus bestimmten Frist Aktien der Gesellschaft zum vereinbarten Ausübungspreis erwerben zu dürfen.
Der Mitarbeiter entscheidet letztlich, ob er Aktionär werden will.
Anwendungsbeispiele
- Freie Mitarbeiteroptionen (ohne Einschränkung veräusserbar und ausübbar)
- Gesperrte Mitarbeiteroptionen (während Sperrfrist nicht veräusserbar und nicht ausübbar)
- Mitarbeiteroptionen mit Vesting-Klauseln (Option mit aufschiebenden Bedingungen)
- Mitarbeiteroptionen mit Truncation-Klauseln (während ganzer Laufzeit aus verschiedenen Gründen abkürzbare Laufzeit)
Weiterführende Informationen
- nicht frei verfügbare, sog. gebundene Mitarbeiteroptionen
- freie Mitarbeiteroptionen
- Optionen, die der Arbeitnehmer ab sofort während der Laufzeit ausüben darf
- Aktienbeteiligung
- Holdinggesellschaft
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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