Definition
= Recht des Arbeitnehmers, aufgrund seines Arbeitsverhältnisses während oder nach Ablauf einer bestimmten Frist bzw. an einem bestimmten Datum – eine definierte Anzahl Aktien der Arbeitgeberin (oder Muttergesellschaft [Holding]) zu einem im Voraus fixierten (Vorzugs-)Preis zu erwerben und zu veräussern, als Teil der Gesamtvergütung.
Im Unterschied zu den Mitarbeiteraktien erwirbt der Arbeitnehmer nicht eine Beteiligung an der Arbeitgeberin, sondern lediglich, aber immerhin ein Kaufsrecht; die Kapitalbeteiligung folgt erst mit der Ausübung des Optionsrechts. Die Arbeitgeberin garantiert dem Arbeitnehmer so, während einer im Voraus bestimmten Frist Aktien der Gesellschaft zum vereinbarten Ausübungspreis erwerben zu dürfen.
Der Mitarbeiter entscheidet letztlich, ob er Aktionär werden will.
Anwendungsbeispiele
- Freie Mitarbeiteroptionen (ohne Einschränkung veräusserbar und ausübbar)
- Gesperrte Mitarbeiteroptionen (während Sperrfrist nicht veräusserbar und nicht ausübbar)
- Mitarbeiteroptionen mit Vesting-Klauseln (Option mit aufschiebenden Bedingungen)
- Mitarbeiteroptionen mit Truncation-Klauseln (während ganzer Laufzeit aus verschiedenen Gründen abkürzbare Laufzeit)
Weiterführende Informationen
- nicht frei verfügbare, sog. gebundene Mitarbeiteroptionen
- freie Mitarbeiteroptionen
- Optionen, die der Arbeitnehmer ab sofort während der Laufzeit ausüben darf
- Aktienbeteiligung
- Holdinggesellschaft
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.