Für die Bereitstellung der notwendigen Mitarbeiteraktien sind folgende Punkte zu beachten:
- Bereitstellung der notwendigen Aktien
- Entscheid über die Aktienart
- Inhaberaktien?
- Namenaktien?
- Rektaaktien?
- Stimmrechtsaktien?
- Entscheid über Art und Weise der Bereitstellung der Beteiligungsrechte
- Eigene Aktien
- Im Portefeuille einer nahestehenden Gesellschaft?
- Aktienkapital-Erhöhung
- Kapitalerhöhungsart
- Ordentliche Kapitalerhöhung
- Genehmigte Kapitalerhöhung
- Bedingte Kapitalerhöhung
- a.o. Generalversammlung (GV)
- Kapitalerhöhungsart
- Eigene Aktien
- Anzahl Aktien?
- Finanzierungshilfen?
- Aktienkaufvertrag
- Redaktion Aktienkaufvertrag
- Abschluss Aktienkaufvertrag
- Aktienübertragung
- = Erfüllung des Aktienkaufvertrages
- Übertragungsmittel
- Verbriefte Aktien
- Inhaberaktien
- Aktienübergabe
- Namenaktien
- Aktienübergabe +
- Indossament
- Rektaaktien
- Aktienübergabe
- Zession
- Inhaberaktien
- Unverbriefte Aktien
- Zession
- Verbriefte Aktien
Download: Überblick Mitarbeiteraktien
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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