Sowohl die frei verfügbaren wie auch die gesperrten Mitarbeiteraktien werden besteuert:
zum Zeitpunkt des Erwerbs
Mitarbeiteraktien mit Verfügungssperre
Wegen der mangelnden Verfügbarkeit gesperrter Mitarbeiteraktien wird der Verkehrswert der Aktien reduziert
mit einem Diskont von jährlich 6 Prozent
während maximal zehn Jahren
Diese für die Bemessungsgrundlage relevante Einschränkung gilt für
die direkte Bundessteuer
die kantonalen Staats- und Gemeindesteuern.
Literatur
Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, Handkommentar zum DBG, 3. Aufl. 2016, Art. 17b DBG N 17
Zweifel, in: Komm. zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [Hrsg. Zweifel/Beusch], 3. Aufl. 2016, Art. 17b DBG N 14, 21
Judikatur
Geldwerter Vorteil einer Mitarbeiteraktie
LGVE 2017 III Nr. 3 = SJZ 113 (2017) S. 611 (Fall No. 5V 16 290)
Mitarbeiteraktien, auf die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kraft Aktionärsbindungsvertrag andere Aktionäre ein Kaufrecht haben, stellen keine gebundenen Aktien mit einer Rückgabeverpflichtung oder Verfügungsbeschränkung dar; ein geldwerter Vorteil liege bereits dann vor, wenn Mitarbeiter neue Aktien zu günstigeren Vorzugsbedingungen erwerben könnten; der Wert dieses Vorteils, der als massgebender Lohn sozialversicherungs-pflichtig sei, richte sich auch hier nach dem rechtskräftigen Steuerwert und gelte als Naturalleistung
BGE 138 V 463 Erw. 6.1
Beitragsschuld bei Realisierung des Lohn- oder Entschädigungsanspruchs
BGE 131 V 444 Erw. 1.1 f.
BGE 111 V 161 Erw. 4a und 4b mit Hinweisen
Zeitpunkt der Abgabe der Aktien bzw. Erwerb / massgebender Lohn
BGer 2C_357/2014, 2C_358/2014 vom 23.5.2016 Erw. 4.2, 6
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