Die Verhältnisse zwischen Grundeigentümern bzw. Vermietern und Mietern sind geregelt im
- Mietrecht
- Mietvertrag (OR 254 ff.)
- Pflicht zu Sorgfalt und Rücksichtnahme (OR 257f I)
- Eigentumsrecht
- Rechte des Eigentümers gegenüber dem Mieter (ZGB 641 ff.)
- Nachbarrecht
- Im Verhältnis zum Vermieter-Eigentümer (ZGB 679, ZGB 684 ff.)
- Besitzesrecht
- Mieter sind Besitzer der von ihnen gemieteten Liegenschaften oder Räumlichkeiten
- Abwehr von Eingriffen des Vermieter-Eigentümers (ZGB 919 ff.)
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