Checkliste: Grillieren ohne Streit
Grillieren ist grundsätzlich zulässig. Gleichwohl kann unsensibles Grillieren zu Rechtsverstössen und Sanktionen führen, zB:
- Mietrecht
- Abmahnung durch den Vermieter, allenfalls gar Kündigung des Mietverhältnisses
- Ruhevorschriften
- Einschreiten der Polizei (nach Nichtberücksichtigung einer Verwarnung ist eine Busse denkbar)
Grillieren ist immer eine Interessenabwägung des eigenen Handelns mit den Bedürfnissen der Nachbarn nach Ruhe und einem Limit an Geruchsimmissionen. Die Tragbarkeit von Lärm-, Geruchs- und Rauchbelästigungen sind stets im individuell konkreten Einzelfall zu beurteilen.
Beachten Sie beim Grillieren folgende Punkte:
Rauch
- Grillgerät
- Gasgrill geruchsärmer als Holzkohlegrill
- Grillstandort
- möglichst weit weg vom Gebäude
- Grillieren auf dem Balkon wenn möglich vermeiden
- Grössere Beeinträchtigung von Bausubstanz (Balkon, Wand oder Sonnenstoren) und Nachbarn (Rauchbeeinträchtigung darüber wohnender Mieter)
- Feuermittel
- Sparsame Verwendung von Anfeuerungshilfen und Kohle
- keine Verfeuerung von Abfällen
- Grillbetrieb
- Blasbalg anstelle von Anzündhilfen verwenden
- Funkenflug vermeiden
- Sonstige Vermeidung von Rauchentwicklung
- Auseinandersetzung mit der Grill- bzw. Feuertechnik (Grillkurs?)
Geruch
- Feuermittel
- Kein Hausabfall
- Nur wenig Anfeuermittel einsetzen
- Grillgut
- Möglichst wenig Marinade und Fett in die Glut tropfen lassen
Lärm / Ruhevorschriften
- Nachtruhe beachten (kein lautes Lachen, Singen, Grölen u.ä.; Gesprächslautstärken-Reduktion je später der Abend)
- Grillparty vor 22 bzw. 23 Uhr beenden
Wichtig sind gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. Wenn der Nachbar bemerkt, dass Sie auf ein sozialverträgliches Grillieren (Grillstandort, Handhabung usw.) achten, wird er auch Verständnis entgegenbringen. Auch die Grillier-Kadenz kann Störfaktor sein: Das beinahe tägliche „Verlegen der Küche in den Garten“ kann – bei allem Verständnis für talentbefreite Köche, deren Missgeschicke im Garten weniger Verunreinigungsfolgen zeitigen, für den Nachbarn unzumutbar sein.