Grundstücksgrenzen werden festgelegt durch die im Grundbuch enthaltenen und aufgrund der amtlichen Vermessung gezeichneten Pläne.
Wo kein Grundbuch besteht, werden die Grenzen durch die im Grundregister verzeichneten Grenzverläufe bestimmt.
Nachbarn können auch Vereinbarungen über den Grenzverlauf treffen und müssen diese im Grundbuch eintragen lassen, womit wieder die im Grundbuch enthaltenen Daten massgebend sind.
Kanton Zürich:
Gemäss EG ZGB 183 muss jeder Grundeigentümer dulden, dass sein Grundstück für amtliche Vermessungsarbeiten betreten wird.
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