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Öffentliches Personalrecht

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Beendigungsfolgen

Rechtsgebiet:
Öffentliches Personalrecht
Stichworte:
Öffentliches Personalrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Beendigungsfolgen sind davon abhängig, ob die die Entlassung ungerechtfertigt war oder nicht. War die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ungerechtfertigt, stellen sich die Folgefragen nach den vermögensrechtlichen Folgen:

  • Wirksamkeit einer ungerechtfertigten Beendigung
    • Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
      • Wird die Entlassung angefochten und erweist sich diese als ungerechtfertigt, so kann sie von der übergeordneten Verwaltungsbehörde resp. vom Verwaltungsgericht aufgehoben werden
        • Es bleibt das Dienstverhältnis bestehen
        • Wie vorn erwähnt, gilt der Grundsatz „Weiterbeschäftigung vor Entschädigung“
        • Das Problem ist damit nicht gelöst, weshalb die Verwaltung eine anderweitige Lösung zu suchen hat (Versetzung, doch Abgangsentschädigung etc.)
    • Privat-rechtliches Dienstverhältnis
      • Grundsatz
        • Die missbräuchliche Kündigung des privat-rechtlichen Arbeitsvertrages bleibt wirksam, begründet aber einen Schadenersatzanspruch zugunsten des ungerechtfertigt Entlassenen
      • Ausnahme
        • Nur wenn die Kündigung zur Unzeit resp. während der in OR 336c Abs. 1 genannten Zeitspannen ausgesprochen wird, ist auch eine Kündigung des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses nichtig und eine Weiterbeschäftigung vorgesehen (siehe Box unten)
  • Vermögensrechtliche Folgen einer ungerechtfertigten Beendigung
    • Vermögensrechtliche Folgen aus dem Dienstverhältnis
      • Arbeitnehmer-Kündigung
        • Im Falle, dass der Dienstnehmer kündigt oder demissioniert, entstehen grundsätzlich keine vermögensrechtlichen Ansprüche (NGUYEN MINH SON, a.a.O., fin. 443)
      • Arbeitgeber-Kündigung
        • Bei korrekter ordentlicher Entlassung entstehen keine vermögensrechtlichen Ansprüche zugunsten des Dienstnehmers
        • Der Betroffene hat aber dann eine Entschädigungsanspruch, wenn sich die Kündigung als ungerechtfertigt erweist und eine Weiterbeschäftigung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist
    • Vermögensrechtliche Folgen aus der beruflichen Vorsorge
      • Hier geht es um die Abwicklung der Austrittsleistung nach FZG hinsichtlich der Vorsorgeansprüche aus den Risiken Alter, Invalidität und Tod
      • Je nach Alter des Betroffenen hat dieser eine Rente oder bei Aussicht auf eine neue Stelle Anspruch auf eine einmalige Abfindung.

Literatur

  • Wirksamkeit der ungerechtfertigten Beendigung
    • Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
      • NÖTZLI HARRY, Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Bundespersonalrecht, unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsverhältnisse bei der Bundesverwaltung, dem Bundesgericht und dem ETH-Bereich, Diss. Zürich, Bern 2005
    • Privat-rechtliches Dienstverhältnis
      • STREIFF ULLIN/VON KAENEL ADRIAN/RUDOLPH ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319-362 OR, 7. Auflage, Zürich 2012, N 10 zu OR 336c
  • Vermögensrechtliche Folgen einer ungerechtfertigten Beendigung
    • NGUYEN MINH SON, Nature juridique de la résiliation du contract d’engagement et contentieux en droit vaudois de la fonction publique, RDAF 1995, fin. 443 + fin. 451

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