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Öffentliches Personalrecht

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Fazit

Rechtsgebiet:
Öffentliches Personalrecht
Stichworte:
Öffentliches Personalrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die vorstehenden Ausführungen verdeutlichen, dass auch das öffentliche Personalrecht von den üblichen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen beherrscht ist wie

  • des gesetzmässigen Handelns
  • des verhältnismässigen Handels
  • des formalen Handelns
  • des Handelns in überwiegend öffentlichem Interesse.

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Trotz der Beachtung dieser Grundsätze können zwischen dem staatlichen Arbeitgeber und seinem Arbeitnehmer unüberbrückbare Probleme entstehen, die eine ordentliche oder gar sofortige Trennung notwendig machen und anschliessend die Verwaltungsinstanzen beschäftigen.

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