Die Verletzung der Dienst- und Treuepflichten kann Konsequenzen nach sich ziehen:
- Disziplinarische Verantwortlichkeit
- Disziplinartatbestand / Voraussetzungen
- Vorsätzliche
- Fahrlässige
- Verletzung von Dienst- und/oder Treuepflichten
- schuldhaftes und insbesondere strafbares Verhalten
- Disziplinarmassnahmen
- Formelle Rüge eines bestimmten Verhaltens
- Busse
- Disziplinarische Entlassung
- Disziplinartatbestand / Voraussetzungen
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- Administrative Massnahmen
- Organisatorische Vorkehren
- Vorkehren organisatorischer Natur
- mit personellen Konsequenzen
- ohne personelle Konsequenzen
- Sicherstellung einer geordneten Verwaltungstätigkeit
- Vorkehren organisatorischer Natur
- Personelle Konsequenzen
- ohne Sanktionscharakter
- verschuldensunabhängig
- Herabsetzung der Besoldung im Rahmen der für das Amt massgebenden Ansätze sowie Kürzung oder Einstellung der ordentlichen Besoldungserhöhung
- Versetzung
- an eine andere Stelle
- ins provisorische Dienstverhältnis
- Vorläufige Dienstenthebung
- mit Besoldungskürzung
- mit Besoldungsentzug
- administrative Entlassung.
- Organisatorische Vorkehren
Kein Disziplinarvergehen
- Unbefriedigende Leistungen für sich allein bilden noch kein Disziplinarvergehen!
Verhältnis von Disziplinar- zu administrativer Massnahme
- Wegen Geringfügigkeit des Verschuldens ist es praxisüblich, anstelle einer Disziplinar- ein administrative Massnahme anzuordnen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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