Die Pacht grenzt sich dadurch von der Miete ab, als sie nicht nur ein Gebrauchsrecht, sondern auch ein Nutzungsrecht bzw. ein Recht auf Furchtziehung beinhaltet.
In vielen, aber nicht allen Bereichen finden die mietrechtlichen Regeln analog Anwendung.
Das Mietrecht findet sinngemäss Anwendung in folgenden Fällen:
- Nichterfüllung
- Sachmängel
- Eigentümerwechsel
- Unterverpachtung
- Retentionsrecht
- Kündigungsschutz
- Missbräuchlicher Pachtzins bei der Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
Hingegen bestehen Sondervorschriften für die Bemessung des Pachtzinses bei der landwirtschaftlichen Pacht.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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