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Pacht

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Fazit

Rechtsgebiet:
Pacht
Stichworte:
Pacht, Pachtrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Pacht grenzt sich dadurch von der Miete ab, als sie nicht nur ein Gebrauchsrecht, sondern auch ein Nutzungsrecht bzw. ein Recht auf Furchtziehung beinhaltet.

In vielen, aber nicht allen Bereichen finden die mietrechtlichen Regeln analog Anwendung.

Das Mietrecht findet sinngemäss Anwendung in folgenden Fällen:

  • Nichterfüllung
  • Sachmängel
  • Eigentümerwechsel
  • Unterverpachtung
  • Retentionsrecht
  • Kündigungsschutz
  • Missbräuchlicher Pachtzins bei der Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen

Hingegen bestehen Sondervorschriften für die Bemessung des Pachtzinses bei der landwirtschaftlichen Pacht.

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