Die Pachtparteien haben je nach Ausgangslage und Pachtgegenstand unterschiedliche Motive:
Verpächter
- Fremdnutzung und Fremdgebrauch
- Keine Eigennutzung und kein Eigengebrauch
- Keine Veräusserungsabsicht
- Keine Risikotragung aus Nutzung und Gebrauch
- Interesse an Bewirtschaftung
- Wahrung des Besitzstandes
- Erzielung eines Vermögensertrags
Pächter
- Interesse, mit der Pachtsache in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu wirtschaften
- Absicht der Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolgs
- Bildung einer Existenzgrundlage
- Arrondierung des eigenen Betriebs bzw. Unternehmens
- Erzielung von positiven Skaleneffekten
- für eigenen Betrieb
- für Einkauf
- für Personaleinsatz
- für Dienstleistungsangebot des Gesamtbetriebs
- uam
- fehlende finanzielle Mittel für den Erwerb einer eigenen Sache
- Vorstufe für den späteren Erwerb der Pachtsache oder des Betriebs bzw. Unternehmens vom Verpächter, je nach Abrede (Stufenerwerb)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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