Die „Pacht nach Schätzung“ mit Inventar beinhaltet den Mechanismus, dass der Pächter bei Beendigung der Pacht ein nach Gattung und Schätzwert gleiches Inventar zurückgeben oder den Minderwert ersetzen muss (vgl. OR 299b Abs. 1).
Beabsichtigen die Parteien einen solchen „Meccano“, sollte dies aus dem Pachtvertrag und seinem Inventar klar hervorgehen.