Ist das Pachtinventar zum Schätzwert übernommen worden, bestehen gemäss OR 299b folgende Pächter-Pflichten:
- Rückgabepflicht
- entweder ein nach Gattung und Schätzwert gleiches Inventar
- oder Minderwertersatz
- Ausnahme von der Ersatzpflicht
- Nachweis des Pächters für fehlende Pachtgegenstände, dass der Verlust auf ein Verschulden des Verpächters oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist
- Mehrwert-Ersatz
- Der Pächter kann für den Mehrwert, der sich aus seinen Aufwendungen und seiner Arbeit ergeben hat, Ersatz fordern.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.