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Pacht

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Ersatz von Inventargegenständen

Rechtsgebiet:
Pacht
Stichworte:
Pacht, Pachtrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ist das Pachtinventar zum Schätzwert übernommen worden, bestehen gemäss OR 299b folgende Pächter-Pflichten:

  • Rückgabepflicht
    • entweder ein nach Gattung und Schätzwert gleiches Inventar
    • oder Minderwertersatz
  • Ausnahme von der Ersatzpflicht
    • Nachweis des Pächters für fehlende Pachtgegenstände, dass der Verlust auf ein Verschulden des Verpächters oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist
  • Mehrwert-Ersatz
    • Der Pächter kann für den Mehrwert, der sich aus seinen Aufwendungen und seiner Arbeit ergeben hat, Ersatz fordern.

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