Vertragliche Regelungen
Gemäss LPG 35a kann vereinbart werden, dass der Pachtzins wie folgt geleistet werden kann:
Pachtzins
- in Geld
- in einem Teil der Früchte (Teilpacht)
- in einer Sachleistung
Teilpacht
- Recht des Verpächters an den Früchten
- nach Ortsgebrauch, wenn nichts anderes vereinbart wurde
Nebenkosten
- Tragungspflicht des Pächters
- soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben
Weiterführende Informationen
Öffentlich-rechtliche Beschränkungen
Der Pachtzins unterliegt der behördlichen Kontrolle (LPG 36).
Für die Bemessung des Pachtzinses ist zu berücksichtigen:
Pachtzinsmass
- Kein Übersteigen des zulässigen Masses
Zuständigkeit
- Bundesrat
Bemessungskriterien
- Sätze für die Verzinsung des Ertragswerts
- Sätze für die Abgeltung der Verpächterlasten
- Zuschlag für die allgemeinen Vorteile
Pflicht zur Anrechnung an den Pachtzins
- Naturalleistungen
- andere vereinbarte Nebenleistungen
überwiegend landwirtschaftliche Pacht
- Berücksichtigung der Zahlungen für
- (Mit-)Mietsache
- Nichtlandwirtschaftliche Pachtgegenstand
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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