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Pacht

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Rückgabe im Allgemeinen

Rechtsgebiet:
Pacht
Stichworte:
Pacht, Pachtrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss OR 299 beschlagen die Rückgabepflicht des Pächters folgende Aspekte:

  • Pachtgegenstand
    • die Pachtsache
    • das gesamte Inventar
  • Zustand
    • in gegenwärtigem Zustand
  • Verbesserungen
    • Ersatzanspruch des Pächters für
      • Anstrengungen, die über die gehörige Bewirtschaftung hinausgehen
      • Erneuerungen oder Änderungen, denen der Verpächter schriftlich zugestimmt hat
  • Verschlechterungen
    • Ersatzpflicht des Pächters für
      • Verschlechterungen, die der Pächter bei gehöriger Bewirtschaftung hätte vermeiden können
  • Nichtige Vereinbarungen
    • Vereinbarungen, in denen sich der Pächter im Voraus verpflichtet, bei Beendigung des Pachtverhältnisses eine Entschädigung zu entrichten, die anderes als die Deckung des allfälligen Schadens einschliesst, sind nichtig.

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