Gemäss OR 299 beschlagen die Rückgabepflicht des Pächters folgende Aspekte:
- Pachtgegenstand
- die Pachtsache
- das gesamte Inventar
- Zustand
- in gegenwärtigem Zustand
- Verbesserungen
- Ersatzanspruch des Pächters für
- Anstrengungen, die über die gehörige Bewirtschaftung hinausgehen
- Erneuerungen oder Änderungen, denen der Verpächter schriftlich zugestimmt hat
- Ersatzanspruch des Pächters für
- Verschlechterungen
- Ersatzpflicht des Pächters für
- Verschlechterungen, die der Pächter bei gehöriger Bewirtschaftung hätte vermeiden können
- Ersatzpflicht des Pächters für
- Nichtige Vereinbarungen
- Vereinbarungen, in denen sich der Pächter im Voraus verpflichtet, bei Beendigung des Pachtverhältnisses eine Entschädigung zu entrichten, die anderes als die Deckung des allfälligen Schadens einschliesst, sind nichtig.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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