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Pacht

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Einsteller-Rechte

Rechtsgebiet:
Pacht
Stichworte:
Pacht, Pachtrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei einer nicht mit einer landwirtschaftlichen Pacht verbundenen Viehpacht und Viehverstellung gehört die Nutzung des eingestellten Viehs dem Einsteller, wenn Vertrag oder Ortsgebrauch nichts anderes bestimmen (vgl. OR 302 Abs. 1).

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