Aktuell: Patentanwaltsgesetz und Bundespatentgericht
“Patentanwalt” ist in der Schweiz neu eine geschützte Berufsbezeichnung. Der Bundesrat hat beschlossen, das neue Patentanwaltsgesetz und die Patentanwaltsverordnung auf den 1. Juni 2011 in Kraft zu setzen.
Am 1. Januar 2012 wird ausserdem das Bundespatentgericht in St. Gallen den Betrieb aufnehmen. Das Bundespatentgericht wird neu anstelle der 26 kantonalen Gericht in erster Instanz bei Patentrechtsstreitigkeiten zuständig sein
Weitere Informationen finden Sie auf unserem News Blog law-news.ch » Neues Patentanwaltsgesetz und Bundespatentgericht
Tipps zur Patentanmeldung
Tipp 1:
Ziehen Sie einen fachlich qualifizierten Patentanwalt bei! Nur er kann beurteilen, ob die (kosten- und zeitintensive) Patentanmeldung Aussicht auf Erfolg hat.
Tipp 2:
Sprechen Sie vorher mit niemandem darüber, nicht mit
- Investoren und
- Verwertern.
Schreiben Sie zur Erfindung oder Entwicklung keine Fachartikel.
Beauftragen Sie für die Prototypenausarbeitung keine Werkstätte ohne vorgängige Unterzeichnung eines Auftrags/Werkvertrags, in welchem das Urheberrecht an der technischen Umsetzung Ihnen zusteht.
Denn durch die Preisgabe geht das wichtige Merkmal der „Neuheit“, die Patentierbarkeit und damit der wirtschaftliche Erfolg verloren. Dritte können Ihre Erfindung weiterentwickeln und sogar für sich als Patent anmelden.
Tipp 3:
Eine Erfindung muss 3 Kriterien erfüllen:
- Neuheit
- Erfinderische Tätigkeit
- Anwendbarkeit
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