Je nach Aufgabenstellung der Erfindung unterscheidet man in:
- Neuheitserfindung (erstmals bekanntgewordene Problemlösungsart)
- Übertragungserfindung (Übertragung einer Erfindung von einem Gebiet in ein anderes)
- Kombinationserfindung (Zusammenwirken verschiedener, eine bestimmte Selbständigkeit aufweisende
- Elemente)
- Kleine Erfindung (unbedeutender technischer Fortschritt und Erfindungshöhe / kein Patentschutz möglich)
Tipp 4:
Ist Ihre Erfindung tatsächlich neu und erfinderisch?
Da diese Anforderungen im nationalen Prüfungsverfahren nicht untersucht werden, sind entsprechende Abklärungen dringend zu empfehlen. Diese sog. Patentrecherche kann in Auftrag gegeben werden:
- einem Patentanwalt
- dem Institut für geistiges Eigentum IGE