Nach Eintreffen der Patentanmeldung überprüft das IGE die eingereichten Unterlagen.
Sind alle Minimalerfordernisse erfüllt,
- wird das Anmeldedatum zuerkannt;
- erhält der anmeldende Erfinder eine sog. Hinterlegungsbescheinigung.
Minimalerfordernisse
- ausgefülltes Antragsformular
- identifizierbarer Patentbewerber
- Beschreibung der Erfindung
- Formulierter Patentanspruch
- Patentzeichnungen, die sich auf Beschreibung und/oder Patentanspruch beziehen
- Gewahrte Amtssprache (deutsch, französisch, italienisch).