Patentwirkung
Die Patentwirkung zugunsten des Inhabers tritt ein
- Mit dem Datum der Erteilung
- rückwirkend auf das Datum der Anmeldung
Schutzdauer
- 20 Jahre
- Ab dem 5. Jahr nach der Anmeldung kann ein Patent um jeweils 1 weiteres Jahr verlängert werden.
Zusatzpatent
Das Zusatzpatent
- beinhaltet eine Verbesserung oder weitere Ausgestaltung
- ist gleich lange geschützt wie das Hauptpatent
- erlischt mit dem Hauptpatent
- kann jederzeit in ein Hauptpatent umgewandelt werden.