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Patente / Patentrecht / Patentschutz

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Auslegung und Ergänzung von Patentansprüchen

Rechtsgebiet:
Patente / Patentrecht / Patentschutz
Stichworte:
Patente, Patentrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Definition der Erfindung im Patentanspruch muss mit der Patentbeschreibung samt Zeichnungen im Wesentlichen übereinstimmen. Das für die Umsetzung notwendige Fachwissen muss nicht beschrieben werden.

Die Auslegung von Patentansprüchen

  • muss nach Treu und Glauben erfolgen
  • kann ausnahmsweise durch weitere Merkmale aus den Beschreibungen oder aus anderen Ansprüchen ergänzt werden.

Eine Ergänzung ist nur zulässig, wenn

  • der ursprüngliche Patentanspruch im ergänzten Sinne zu verstehen ist
  • keine Erweiterung der Erfindung stattfindet.

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