Das Bundespatentgericht (kurz BPatGer) ist eine einzigartige, neue Gerichtsinstanz.
» Bundesgesetz über das Patentgericht PatGG
» Offizielle Website des Bundespatentgerichts in St.Gallen
Ziele:
- Zuständigkeit für die Patentstreitigkeiten der ganzen Schweiz
- Verkürzung der Prozessdauer
- Verbesserung der Urteilsqualität durch den Einsatz von Patentspezialisten als Bundespatent-Richter
Sondergericht:
- Sitz: St. Gallen
- Sprachen: Landessprachen (D/F/I/Rätoromanisch), auch Englisch
- Vollamtliche Richter: 2
- Übernahme der in den Kantonen hängigen Fälle, sofern die Hauptverhandlung noch nicht stattgefunden hat
Rechtsmittel:
Die Entscheide des (erstinstanzlichen) BPatGer können ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Reglemente und Richtlinien des Bundespatentgerichts
Das Bundespatentgericht hat kraft seines Organisationsrechtes (vgl. PatGG 20 Abs. 3 lit. a) folgende Reglemente erlassen:
- Geschäftsreglement für das Bundespatentgericht
- Informationsreglement für das Bundespatentgericht
- Reglement über die Prozesskosten beim Bundespatentgericht
- Reglement über die Verwaltungsgebühren des Bundespatentgerichts
- Richtlinien zum Verfahren vor dem Bundespatentgericht
- Richtlinien zur Unabhängigkeit
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Immaterialgüterrecht SchweizEinleitung zum Immaterialgüterrecht in der...Autoren:DesignrechtEinleitung zum Designrecht / Schutz von De...Autoren:Patente / Patentrecht / Patentsc...Einleitung: Patente / Patentrecht / Patent...Autoren:KennzeichenrechteEinleitung zu KennzeichenrechtenAutoren:FirmenrechtEinleitung zum FirmenrechtAutoren:Lizenzrecht / LizenzvertragEinleitung zu Lizenz / Lizenzrecht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht