Das Bundespatentgericht (kurz BPatGer) ist eine einzigartige, neue Gerichtsinstanz.
» Bundesgesetz über das Patentgericht PatGG
» Offizielle Website des Bundespatentgerichts in St.Gallen
Ziele:
- Zuständigkeit für die Patentstreitigkeiten der ganzen Schweiz
- Verkürzung der Prozessdauer
- Verbesserung der Urteilsqualität durch den Einsatz von Patentspezialisten als Bundespatent-Richter
Sondergericht:
- Sitz: St. Gallen
- Sprachen: Landessprachen (D/F/I/Rätoromanisch), auch Englisch
- Vollamtliche Richter: 2
- Übernahme der in den Kantonen hängigen Fälle, sofern die Hauptverhandlung noch nicht stattgefunden hat
Rechtsmittel:
Die Entscheide des (erstinstanzlichen) BPatGer können ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Reglemente und Richtlinien des Bundespatentgerichts
Das Bundespatentgericht hat kraft seines Organisationsrechtes (vgl. PatGG 20 Abs. 3 lit. a) folgende Reglemente erlassen:
- Geschäftsreglement für das Bundespatentgericht
- Informationsreglement für das Bundespatentgericht
- Reglement über die Prozesskosten beim Bundespatentgericht
- Reglement über die Verwaltungsgebühren des Bundespatentgerichts
- Richtlinien zum Verfahren vor dem Bundespatentgericht
- Richtlinien zur Unabhängigkeit
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