Damit eine Erfindung vorliegt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Patentfähigkeit
- Anwendung beachtet Gesetz und gute Sitten
- Verwertung beachtet Gesetz und gute Sitten
- Erfindung bedarf eines technischen Charakters (sog. Technizität)
- Erfindung betrifft nicht Verfahren zur Herstellung von pharmazeut. Produkten
- Patentwürdigkeit
- Kumulative Voraussetzungen:
- Erfindungshöhe (schöpferische Idee für alltägliche Verbesserungen)
- Technischer Fortschritt (bessere Befriedigung menschlichen Bedürfnisses)
- Neuheit (im Moment der Anmeldung)
- Gewerbliche Anwendbarkeit.
- Kumulative Voraussetzungen:
Ohne Technizität keine Patentierbarkeit
Das Europäische Patentübereinkommen schliesst deshalb von der Patentierbarkeit aus:
- Mathematische Methoden
- Verfahren für geschäftliche Tätigkeiten
- Ästhetische Formschöpfungen
Wiedergabe von Informationen.
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