LAWINFO

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

QR Code

Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage
Stichworte:
Anfechtungsklage, Paulianische Anfechtung, SchKG 287, Überschuldungsanfechtung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Privatrechtliche Anfechtungsklagen

=   zivilrechtliche Rückführung benachteiligend veräusserter Vermögenswerte (Beispiele: Stiftungsrecht [ZGB 82], Eherecht [ZGB 193], Erbrecht [ZGB 497, ZGB 524, ZGB 578 und ZGB 579], Sachenrecht [ZGB 841], Vertragsrecht [OR 250 Abs. 2 und OR 525] sowie Gesellschaftsrecht [OR 679, OR 904 und Praxis des sog. „Durchgriffs“])

Paulianische Anfechtungsklage

=   zwangsvollstreckungsrechtliche Rückführung benachteiligend ver- oder entäusserter Vermögenswerte (Beispiele: Schenkungen, gläubiger-begünstigende Handlungen und absichtlich schädigende Handlungen)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.