LAWINFO

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

QR Code

Verfahrensart

Rechtsgebiet:
Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage
Stichworte:
Absichtsanfechtung, Anfechtungsklage, Paulianische Anfechtung, SchKG 288
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Anfechtungsverfahren findet im ordentlichen Prozess – in Zürich je nach Höhe des Streitwertes erstinstanzlich vor dem Einzelgericht oder dem Bezirksgericht – statt. Zuständig sind (nur und ausschliesslich) die ordentlichen Gerichte, nicht jedoch Handelsgerichte, da es sich nicht um Handelsstreitigkeiten handelt.

Der gerichtliche Entscheid über die Anfechtungsklage ist betreibungsrechtlicher Natur, mit Reflexwirkung auf das materielle Recht, weshalb dieser lediglich im konkret betroffenen, betreibungsrechtlichen Verfahren gültig ist. In einem späteren Betreibungs- oder Konkursverfahren müsste der Gläubiger die Anfechtung, trotz Entscheid in einem früheren Vollstreckungsverfahren, erneut gerichtlich durchsetzen.

Das Gerichtsverfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung

(Zivilprozessordnung, ZPO) vom 19.12.2008 (SR 272)

Literatur

  • BGE 141 III 527 ff.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.