Mit der Überschuldungspauliana sollen Rechtshandlungen, mit denen ein überschuldeter Schuldner einzelne Gläubiger bevorzugt hat, angefochten werden. Die Bevorzugung besteht darin, dass ein Gläubiger vom Schuldner eine Sicherheit oder Befriedigung erhält, auf die er nicht, nicht auf die gewählte Art oder nicht in diesem Zeitpunkt Anspruch hatte.
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